Der Weg zum Mönch
Die Bruderschaft des Klosters Walamö steht erwachsenen männlichen Mitgliedern der Orthodoxen Kirche offen, die keine weltlichen Bindungen haben – beispielsweise keine unterhaltsberechtigten Kinder. Körperliche und insbesondere geistige Gesundheit sollten gut sein, da von jedem Bewerber für die Bruderschaft erwartet wird, dass er sich engagiert einbringt und sich an die Anforderungen eines engen, geregelten und regelmäßigen Gemeinschaftslebens anpassen kann.
Es gibt viele persönliche Gründe für eine Bewerbung im Kloster. Die wichtigste Voraussetzung für das Klosterleben ist jedoch eine aufrichtige Berufung – der Wunsch, ein christliches Leben im Kampf in Gemeinschaft zu führen und dem Willen Gottes zu folgen.
Interessierte können sich schriftlich an den Abt des Klosters, Archimandrit Mikael, wenden. Es ist jedoch wichtig, dass alle, die einen Klostereintritt planen, bedenken, dass die Orthodoxen neben der klösterlichen Ausbildung auch eine andere, ebenso anspruchsvolle und angesehene Lebensweise im Einklang mit christlichen Idealen wählen können: die Ehe.
Der lange Weg zur Ordination
Wer einen Klostereintritt plant, macht sich zunächst mit dem klösterlichen Leben vertraut, indem er als Gehorsamsbruder oder Novize verschiedene Gehorsamsaufgaben gewissenhaft erfüllt. Hat sich der Gehorsamsbruder gut an den klösterlichen Lebensstil angepasst, erhält er vom Klostervorsteher den Segen, den Untermantel, den Gürtel und die Kopfbedeckung, die sogenannte Skufia, zu tragen, die zur Mönchskleidung gehören. Ein oder zwei Jahre nach Eintritt ins Kloster kann der Gehorsamsbruder offiziell die Mitgliedschaft in der Bruderschaft beantragen. Die gesamte Bruderschaft stimmt über die Aufnahme ab. Nach seiner Aufnahme in die Bruderschaft hat der gehorsame Bruder das Recht, an den Bruderschaftsversammlungen teilzunehmen und abzustimmen.
Wenn feststeht, dass der gehorsame Bruder fest entschlossen ist, sich für den Rest seines Lebens dem Klosterleben zu widmen, und er als stimmberechtigtes Mitglied der Bruderschaft anerkannt wurde, kann er zum Mönch geweiht werden. In diesem Fall trägt er ein äußeres Gewand und einen Schleier, einen Klobuk. Die Mönchsweihe findet zu einem vom Abt festgelegten Zeitpunkt statt. Mit der Ablegung der ewigen Gelübde verspricht der Mönch, den Rest seines Lebens zölibatär, gehorsam und ohne persönlichen Besitz zu verbringen. Im Zusammenhang mit der Weihe erhält der Mönch einen neuen Namen, einen Rosenkranz und ein langes Gewand, den Mantius, der im Gottesdienst getragen wird.