Gottesdienste

Das Sakrament der Buße (Sündenbeichte)

Die Teilnahme am Sakrament der Buße ist Bestandteil des orthodoxen Lebens. Es ist wünschenswert, dass jeder einen eigenen Beichtvater hat, den er regelmäßig aufsucht, um seine Sünden zu beichten. Oft ist der Besuch der Beichte auch mit einer Pilgerfahrt verbunden. Im Walaam-Kloster können orthodoxe Gläubige auf Wunsch am Sakrament der Buße teilnehmen. Häufig kommt während der Vigil einer der Priester, um die Beichte zu hören. Meistens werden Beichten in der sogenannten Winterkirche abgenommen, also in einer kleineren Kirche, die an die Hauptkirche angebaut ist. Wenn die Tür der Winterkirche geschlossen ist, bedeutet dies in der Regel, dass dort gerade Beichte gehalten wird.

Taufe und Myrrhe-Salbung

Taufen werden auch in Klöstern vollzogen. Üblicherweise finden sie jedoch in der Pfarrei statt, der der Täufling später angehört. Taufen werden meist in der sogenannten Winterkirche, manchmal auch in der Hauptkirche, durchgeführt. Man versucht, die Taufe durch Untertauchen zu vollziehen, weshalb Erwachsene manchmal auch in einem See getauft werden. Wenn jemand, der der Orthodoxen Kirche angehört, bereits dreimal durch Untertauchen oder durch Rezitation im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes getauft wurde, kann er durch die Myrrhe-Salbung in die Orthodoxe Kirche aufgenommen werden. Klöster führen auch Kirchenzugehörigkeiten durch, beispielsweise wenn die betreffende Person ehrenamtlich im Kloster gearbeitet hat und eine enge Bindung zum Kloster aufgebaut hat.

Fürbittgesuche

In den Kirchen gibt es Gedenkkarten für Fürbittgesuche, auf denen Sie die Namen der Personen eintragen können, für die Sie um Fürsprache bitten möchten. Vor Beginn der Liturgie (Kommunionfeier) wird während des Proskomid ein Teil des Abendmahlsbrotes in ihrem Gedenken genommen. Auf die Karten wird nur der Vorname geschrieben, vorzugsweise in der kirchlichen Form. Karten für Lebende haben in der Regel rote Schrift, Karten für Verstorbene schwarze (oder blaue) Schrift. Sie können auch darum bitten, 40 Tage, ein halbes Jahr oder ein Jahr lang im Proskomid gedacht zu werden. Für diese längeren Gedenkzeiten wird eine Spende an das Kloster entrichtet: 10 Euro für 40 Tage, 50 Euro für ein halbes Jahr und 100 Euro für ein Jahr. Auch während der Gebetsgottesdienste (Moleben) werden die Namen der Verstorbenen verlesen. Die Teilnehmer des Gebetsgottesdienstes können dem Priester, der den Gottesdienst leitet, zu Beginn des Gottesdienstes ihre eigenen Gedenkzettel mitbringen, auf denen sie die Namen der Personen notiert haben, für die während des Gottesdienstes gebetet werden soll.

Panihida

Eine Panihida, ein Gedenkgottesdienst, ist ein Gebet für das Seelenheil des Verstorbenen. Panihida wird üblicherweise unmittelbar nach dem Tod, 40 Tage nach dem Tod und an den Todestagen abgehalten. Eine Panihida kann auch in einem Kloster stattfinden. Es ist üblich, im Zusammenhang mit der Panihida eine Spende an das Kloster zu geben. Panihidas finden in der Osterwoche bis zum Thomasdienstag nicht statt und vorzugsweise sonntags.

Trauerfeier

Mitglieder der Bruderschaft werden auf dem Klosterfriedhof beigesetzt, gelegentlich aber auch Laien, die dem Kloster zeitlebens auf die eine oder andere Weise verbunden waren und mit dem Kloster einer Beisetzung auf dem Klosterfriedhof zugestimmt haben. Die Trauerfeiern finden je nach Jahreszeit und Anzahl der Trauernden in der Tsasouna des Friedhofs oder in der Klosterkirche statt. Bei einer orthodoxen Trauerfeier ruht der/die Verstorbene in einem offenen Sarg in der Mitte der Kirche, in zeremonieller Kleidung, mit den Füßen zum Altar gerichtet. Die Trauernden stehen mit brennendem Weihrauch in den Händen um den Sarg. Die Farbe der Trauerfeier ist Weiß, das die Auferstehung symbolisiert. Die zentrale Botschaft der Gebete und Hymnen ist die Fürbitte für die Seele des Verstorbenen und der feste Glaube an die Auferstehung Christi. Gemäß orthodoxer Tradition soll der Verstorbene drei Tage nach dem Tod begraben werden, da Christus am dritten Tag von den Toten auferstand. Der Verstorbene wird mit den Füßen nach Osten bestattet, damit sein Gesicht bei der Auferstehung nach Osten gerichtet ist. Unmittelbar nach dem Tod findet ein Gedenkgottesdienst, die Panihida, statt, der auch am dritten, neunten und vierzigsten Tag nach dem Tod sowie jedes Jahr am Todestag abgehalten werden soll.

Hochzeitszeremonien

Hochzeitszeremonien werden nicht in Klöstern abgehalten. Sie passen besser in Pfarrkirchen als in Klöster, die einer anderen Lebensweise gewidmet sind.