Kirchliche Zeremonien

Das Sakrament der Buße (Beichte)

Zum orthodoxen Leben gehört die Teilnahme am Sakrament der Buße. Es ist wünschenswert, dass jeder einen eigenen Beichtvater hat, bei dem man regelmäßig zur Beichte geht. Oft ist der Gang zur Beichte auch mit einer Pilgerreise verbunden. Im Valamo Kloster ist es Orthodoxen möglich, auf Anfrage am Sakrament der Buße teilzunehmen. Oft kommt während der Vigil einer der Priester, um die Beichte abzunehmen. Am häufigsten wird die Beichte in der sogenannten Winterkirche, d.h. in einer kleineren Kirche in Verbindung mit der Hauptkirche, abgenommen. Wenn die Tür der Winterkirche geschlossen ist, bedeutet dies meistens, dass in der Winterkirche gerade Beichte stattfindet.

Taufe und Myronsalbung

Im Kloster werden auch Taufen vorgenommen. Am natürlichsten ist es jedoch, dass die Taufe in der Gemeinde durchgeführt wird, deren Mitglied der Täufling wird. Taufen werden meistens in der sogenannten Winterkirche, manchmal auch in der Hauptkirche durchgeführt. Die Taufe wird versucht durch Untertauchen zu vollziehen, und deshalb werden Erwachsene manchmal auch in einem See getauft. Wenn eine Person, die der orthodoxen Kirche beitreten möchte, bereits dreifach durch Untertauchen oder Besprengen im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes getauft wurde, kann sie durch Myronsalbung in die orthodoxe Kirche aufgenommen werden. Im Kloster werden auch Aufnahmen in die Kirche vorgenommen, wenn es sich zum Beispiel um eine Person handelt, die im Kloster Freiwilligenarbeit geleistet hat und dem Kloster nahesteht.

Fürbittgebete

In den Kirchen gibt es Gedenkzettel für Fürbittgebete, auf die man die Namen der Personen schreiben kann, für die man Fürbitte erbitten möchte. Zu ihrem Gedenken wird beim Vollzug der Proskomidie vor Beginn der Liturgie, d.h. des Abendmahlsgottesdienstes, ein Teil des Kommunionsbrotes entnommen. Auf die Zettel wird nur der Vorname geschrieben, vorzugsweise in seiner kirchlichen Form. Zettel für Lebende haben normalerweise roten Text und Zettel für Verstorbene schwarzen (oder blauen) Text. Es ist auch möglich, darum zu bitten, dass im Proskomidion 40 Tage lang, ein halbes Jahr lang oder ein ganzes Jahr lang gedacht wird. Für diese längeren Gedenkfeiern wird dem Kloster eine Spende gegeben: für 40 Tage Gedenken 10 Euro, für ein halbes Jahr Gedenken 50 Euro und für ein Jahr Gedenken 100 Euro. Auch in den Gebetsgottesdiensten, d.h. den Molebenen, werden Fürbitten namentlich gelesen. Teilnehmern am Gebetsgottesdienst ist es möglich, dem Priester, der den Gebetsgottesdienst abhält, zu Beginn des Gottesdienstes eigene Gedenkzettel zu bringen, auf die sie die Namen der Personen geschrieben haben, für die im Gebetsgottesdienst gebetet werden soll.

Panichida

Bei der Panichida, d.h. dem Gedenkgottesdienst, wird für die Erlösung der Verstorbenen gebetet. Die Panichida wird typischerweise unmittelbar nach dem Tod, 40 Tage nach dem Tod und an den Jahrestagen des Todes abgehalten. Man kann auch darum bitten, dass eine Panichida im Kloster abgehalten wird. Im Zusammenhang mit der Panichida ist es üblich, dem Kloster eine Spende zu geben. Panichidas werden in der Woche nach Ostern bis zum Dienstag des Thomas nicht abgehalten und möglichst nicht an Sonntagen.

Bestattungsdienst

Auf dem Klosterfriedhof werden Mitglieder der Bruderschaft beigesetzt, aber gelegentlich auch Laien, die zu Lebzeiten auf die eine oder andere Weise dem Kloster nahestanden und mit dem Kloster die Beisetzung auf dem Klosterfriedhof vereinbart haben. Bestattungsdienste werden in der Kapelle des Friedhofs (Tsasouna) und in der Klosterkirche abgehalten, je nach Jahreszeit und Anzahl der Trauergäste. Beim orthodoxen Bestattungsdienst liegt der Verstorbene in einem offenen Sarg in Festkleidung in der Mitte der Kirche, die Füße in Richtung des Altarraums. Die Trauergemeinde steht mit brennenden Kerzen um den Sarg herum. Die Farbe der Beerdigung ist Weiß und symbolisiert die Auferstehung. Die zentrale Botschaft der Gebete und Gesänge ist die Fürbitte für die Seele des Verstorbenen und das feste Vertrauen auf die Auferstehung in Christus.

Gemäß der orthodoxen Tradition sollte der Verstorbene drei Tage nach dem Tod beigesetzt werden, da Christus am dritten Tag von den Toten auferstanden ist. Der Verstorbene wird mit den Füßen nach Osten gelegt, damit sein Angesicht bei der Auferstehung nach Osten gerichtet ist. Unmittelbar nach dem Tod wird ein Gedenkgottesdienst, die Panichida, abgehalten, der auch am dritten, neunten und vierzigsten Tag nach dem Tod sowie jedes Jahr am Jahrestag des Todes stattfinden sollte.

Eheschließung

In Klöstern werden keine Eheschließungen vorgenommen. Eheschließungen passen natürlicher in Gemeindekirchen als in ein Kloster, das einer anderen Lebensform geweiht ist.